Gemeindeverwaltungsverband

Feldatal – Grebenau – Romrod – Schwalmtal

Über uns

Willkommen auf der Seite des GVV!

Zentraler Anlaufpunkt für alle Bürger aus unseren Verbandskommunen.
Wir stehen für bürgernahe Dienstleistungen und effiziente Verwaltung in der Region.

An jedem Standort – d.h. in den Rathäusern der Mitgliedskommunen ist ein Bürgerbüro eingerichtet, das als Servicestelle tätig ist und Anfragen selbst bearbeitet oder an den jeweils zuständigen Fachbereich weitergibt.
Das Bürgerbüro in der jeweiligen Kommune ist erste Anlaufstelle für alle Anliegen der Bürgerinnen und Bürger.

Anbei die wichtigsten Daten der Mitgliedskommunen:

Feldatal:
– Einwohner: 2410 (Stand: 31. Dezember 2022)
– Fläche: 55,69 km²
– Bevölkerungsdichte: 44 Einw./km²
– Vorwahl: 06637
– PLZ: 36325
– Anschrift: Schulstraße 2
– Bürgermeister: Leopold Bach (parteiunabhängig)

Grebenau:
– Einwohner: 2.394 (Stand: 31. Dezember 2022)
– Fläche: 55,37 km²
– Bevölkerungsdichte: 43 Einw./km²
– Vorwahl: 06646
– PLZ: 36323
– Anschrift: Amthof 2
– Bürgermeister: Lars Wicke (Freie Wähler)

Romrod:
– Einwohner: 2710 (Stand: 31. Dezember 2022)
– Fläche: 54,42 km²
– Bevölkerungsdichte: 49 Einw./km²
– Vorwahl: 06636
– PLZ: 36329
– Anschrift: Jahnstraße 2
– Bürgermeister: Hauke Schmehl (CDU)

Schwalmtal:
– Einwohner: 2903 (Stand: 31. Dezember 2022)
– Fläche: 54,38 km²
– Bevölkerungsdichte: 51 Einw./km²
– Vorwahl: 06638 und 06630
– PLZ: 36318
– Anschrift: Alsfelder Straße 72
– Bürgermeister: Timo Georg (parteiunabhängig)

Am 22. Dezember 2015 erfolgte die Gründung des Gemeindeverwaltungsverbands durch vier Gemeinden im Landkreis Vogelsberg. Der Zusammenschluss umfasst rund 10.000 Einwohner und 28 Ortsteile. Er ist der erste in Hessen, der von vier Gemeinden gebildet wurde und gleichzeitig sämtliche Verwaltungsaufgaben der Mitgliedsgemeinden zusammenfasst und wird als Interkommunale Zusammenarbeit gefördert.

Jede Mitgliedskommune hat ihre eigene und individuelle Geschichte:

Feldatal: Feldatal ist eine Gemeinde im Vogelsbergkreis in Hessen. Die Geschichte von Feldatal reicht weit zurück. Die ersten schriftlichen Aufzeichnungen über die Region stammen aus dem 12. Jahrhundert. Die Gemeinde hat im Laufe der Jahrhunderte verschiedene politische und wirtschaftliche Veränderungen erlebt. Sie gehörte zeitweise zur Landgrafschaft Hessen, zum Großherzogtum Hessen-Darmstadt und später zum Land Hessen.

Grebenau: Grebenau ist eine Stadt im Vogelsbergkreis und hat eine reiche Geschichte. Die Stadt wurde erstmals im 12. Jahrhundert urkundlich erwähnt und hat im Laufe der Jahrhunderte verschiedene politische und wirtschaftliche Veränderungen erlebt. Auch Grebenau gehörte zur Landgrafschaft Hessen und später zum Großherzogtum Hessen-Darmstadt. In der Stadt gibt es historische Gebäude und Sehenswürdigkeiten, die Zeugnisse ihrer langen Geschichte ablegen.

Romrod: Die Geschichte von Romrod ist eng mit dem Romrod’schen Schloss verbunden. Das Schloss wurde im 12. Jahrhundert von den Herren von Romrod erbaut und ist eines der ältesten erhaltenen Wasserschlösser in Hessen. Im Laufe der Jahrhunderte wechselten das Schloss und die Stadt Romrod mehrmals den Besitzer und gehörten zu verschiedenen Herrschaftsbereichen, darunter der Landgrafschaft Hessen und später dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt. Während des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) wurde Romrod stark zerstört und später wieder aufgebaut. Heute ist Romrod eine malerische Stadt mit historischer Architektur und einer reichen Geschichte.

Schwalmtal: Schwalmtal liegt in der Nähe des Flusses Schwalm und hat seinen Namen von diesem Gewässer. Die Geschichte von Schwalmtal ist eng mit der Landwirtschaft und der Flusslandschaft der Region verbunden. Ähnlich wie die anderen Gemeinden in der Region gehörte Schwalmtal historisch zur Landgrafschaft Hessen und später zum Großherzogtum Hessen-Darmstadt. Die Landwirtschaft und die Nutzung der natürlichen Ressourcen, einschließlich des Flusses Schwalm, spielen eine wichtige Rolle in der Wirtschaft der Gemeinde.

Die Mitgliedskommunen übertragen dem Gemeindeverwaltungsverband im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften die verwaltungsmäßige Erledigung der ihnen obliegenden Geschäfte der laufenden Verwaltung.

Die Verbandsmitglieder stimmen überein, dass sich die Aufgabenübertragung lediglich auf die Aufgabendurchführung erstreckt und dass eine Zuständigkeitsverlagerung im Sinne einer Aufgabendelegation damit nicht verbunden ist. Der Gemeindeverwaltungsverband ist das geeignete Instrument, um die kleinen ländlichen Kommunen Feldatal, Grebenau, Romrod und Schwalmtal zu stärken und deren Eigenständigkeit nachhaltig zu sichern. Der Verwaltungsverband soll insbesondere bei steigenden Anforderungen qualifizierte Dienstleistungen zu vertretbaren Kosten anbieten. Das wichtigste Qualitätskriterium einer kleinen Gemeinde muss auch künftig die Bürgernähe sein.

Durch Fachwissen und Bereitschaft zum Umdenken der Mitarbeiter verbessert der Verband die Qualität seiner Arbeit. Spezialisierung führt zu effizienterer Arbeit, niedrigeren Kosten für externe Dienstleister und besseren Vertretungsregelungen bei Abwesenheit einzelner Mitarbeiter. Erfahrungen werden weitergegeben und die Mitarbeiter erhalten bessere Aus- und Fortbildung, um ihre Aufgaben gut und gewissenhaft zu erfüllen.

Die Verbandsversammlung besteht aus 20 Vertretern der Mitgliedskommunen, die im Falle ihrer Verhinderung von Stellvertretern vertreten werden. Jedes Verbandsmitglied entsendet 5 Vertreter. Jeder Vertreter eines Verbandsmitglieds hat in der Verbandsversammlung 1 Stimme. Die Vertreter und Stellvertreter eines Verbandsmitglieds werden von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder aus ihrer Mitte für die Dauer von deren Wahlzeit gewählt. Mit dem Verlust des Wahlrechts oder der Mitgliedschaft in der Vertretungskörperschaft endet auch die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung.

Aufgaben der Verbandsversammlung:

  1. Die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung
  2. Die Änderungen und Ergänzungen der Verbandssatzung (insbesondere die Aufnahme und das Ausscheiden von Mitgliedern) sowie die Änderung der Verbandsaufgaben
  3. Den Erlass, die Änderung, Ergänzung und Aufhebung dieser Satzung und sonstiger Rechtsnormen die den Gemeindeverwaltungsverband betreffen
  4. Die Festlegung von Grundsätzen, nach denen die Aufgaben des Gemeindeverwaltungsverbandes wahrgenommen werden sollen
  5. Den Erlass der Haushaltssatzung, ihrer Nachträge und die Festsetzung des Investitionsprogrammes des Verbandes
  6. Die Festsetzung der Verbandsumlage
  7. Die haushalts- und vermögensrechtlichen Entscheidungen des Verbandes nach der Hessischen Gemeindeordnung(HGO)
  8. Die Überwachung der Ausführung der Beschlüsse
  9. Die Auflösung des Verbandes

Der Verbandsvorstand des Gemeindeverwaltungsverbandes besteht aus den Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen aus den Mitgliedskommunen. Sie werden im Verhinderungsfall von ihren Vertretern im Amt vertreten. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen den Mitgliedkommunen. Die Reihenfolge wird im Vorstand festgelegt. Der künftige Vorsitzende übt im Jahr vor der Übernahme des Vorsitzes die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden aus. Jedes Verbandsmitglied hat eine Stimme und die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Aufgaben des Verbandsvorstandes:

1. Der Verbandsvorstand entscheidet über die laufenden Verwaltungsangelegenheiten des Gemeindeverwaltungsverbandes, soweit sie nicht nach dem KGG oder der Satzung der Verbandsversammlung zugewiesen sind. Er ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

  • a. Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung, ihrer Nachträge und des Entwurfes des Investitionsprogrammes
  • b. Aufstellung des Jahresabschlusses und Vorlage an die Verbandsversammlung nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
  • c. Einstellung, Beförderung und Entlassung der Bediensteten/Auszubildenden des Gemeindeverwaltungsverbandes gemäß dem jeweils gültigen Stellenplan sowie Erlass einer Dienstordnung
  • d. Vorbereitung der Änderung, Ergäntung und Aufhebung dieser Satzung und sonstiger Rechtsnormen des Verbandes
  • e. Erstellung des Tätigkeitsberichts über das vergangene Geschäftsjahr mit Bekanntgabe in der Verbandsversammlung

2. Dem Vorstand können unbeschadet der Satzung von der Verbandsversammlung durch Beschluss die Erledigung weiteren Aufgaben dauernd oder im Einzelfall übertragen werden.

3. Der Vorstand bereitet die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor und führt sie aus